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Infos zum Zivildienst

Seit 1975 können in Österreich männliche Staatsbürger an Stelle des Wehrdienstes Zivildienst leisten. Ob im Rettungswesen, bei der Sozialhilfe, der Behindertenbetreuung oder im Katastrophenschutz, 9 Monate lang dauert der Zivildienst. Wenn du wissen möchtest, wie und wo du Zivildiener werden kannst, findest du hier die nötigen Informationen.

Wie werde ich Zivildiener?

Bis 1991 musste sich jeder Zivildienstanwärter einer Kommission stellen und glaubhaft machen, dass er aus Gewissensgründen keinen Dienst an der Waffe tun möchte. Heute genügt eine bloße schriftliche Erklärung. Bis spätestens 6 Monate nach der Bestätigung der Tauglichkeit muss die Zivildiensterklärung an das zuständige Militärkommando geschickt werden. Während des Wehrdienstes kann keine Zivildiensterklärung eingebracht werden. 

Was macht ein Zivildiener?

Zivildiener arbeiten in privaten oder öffentlich-rechtlichen Institutionen und Dienststellen, etwa dem "Arbeiter-Samariter-Bund", in Landeswarnzentralen oder in Heimen für behinderte Menschen; die Einsatzorte verteilen sich über ganz Österreich. Die Art der Tätigkeit ist von den unterschiedlichen Institutionen abhängig. Im Zivildienstantrag kannst du Wünsche bezüglich der Dienstleistungssparte, in der du Zivildienst leisten möchtest, abgeben. Die Zuweisungen in den Bereichen Rettungswesen, Sozialhilfe, Behindertenbetreuung und Katastrophenschutz haben Vorrang.

Eine detaillierte Liste mit allen einzelnen Einrichtungen und den freien Stellen findest du auf der Homepage der Zivildienstverwaltungs Ges.m.b.H. Dort kannst du einen Zuweisungswunsch für eine bestimmte Einrichtung deponieren.

Die Zivildienstverwaltungs Ges.m.b.H.:

Nach der Zivildienstreform 2001 wurde eine Zivildienstverwaltungs Ges.m.b.H geschaffen. Das Innenministerium hat dadurch die Verantwortlichkeit für die Zuweisung zum Zivildienst, den Aufschub und die Befreiung vom Zivildienst sowie andere Verwaltungsaufgaben an eine private Organisation ausgegliedert. Nach wie vor ist das Innenministerium unter anderem für den Auslandszivildienst zuständig.

Zivildienst im Ausland

... ist unter bestimmten Vorraussetzungen in drei Bereichen möglich: in Einrichtungen zum Gedenken der Opfer des Nationalsozialismus (z.B. bei Niemals Vergessen), im Rahmen von Vorhaben, die der Erreichung oder Sicherung des Friedens im Zusammenhang mit bewaffneten Konflikten (Friedensdienst) dienen, oder im Rahmen von Vorhaben, die der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung eines Landes (Sozialdienst) dienen. Auch ein zweijähriger Entwicklungshilfedienst im Ausland befreit von der Verpflichtung, den Zivildienst in Österreich leisten zu müssen.

Nähere Infos zum Auslandszivildienst findest du auf der Homepage des Innenministeriums.

Links rund um den Zivildienst:

Zivildienstverwaltungs GesmbH
Die Homepage der Zivildienstverwaltungs GesmbH mit Infos zum Zivildienst

Bundesministerium für Inneres:
Informationsseiten des Innenministeriums zum Zivildienst

Zivildienst.at:
Die überparteiliche Plattform für Zivildiener und zukünftige Zivildiener

WienXtra:
Dreiseitiges Infoblatt zum Downloaden

 




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