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JASG

JASG ist die Abkürzung für das "Jugendausbildungsgesetz". Im Rahmen dieses Gesetzes werden Pflichtschulabgänger ohne Ausbildungsplatz ein Einstieg in die Lehre angeboten. Die TeilnehmerInnen besuchen während dieser Ausbildung auch die Berufsschule und es werden ihnen Betriebspraktika angeboten.

Entschädigung

Als Ausbildungsentschädigung erhält man Euro 150,00 pro Monat.

Vermittlung

Im Schuljahr 2005/06 wurden 27% (ca. 1170) der Jugendlichen aus einem ersten Lehrjahr an eine Lehrstelle vermittelt. 37 % (ca. 1600) verblieben im Lehrgang. Vom zweiten Lehrjahr wurden ca. 33 % (ca. 300) der TeilnehmerInnen an eine Lehrstelle vermittelt. Ein Drittel aller TeilnehmerInnen haben die Ausbildung nicht abgeschlossen und sind aus der Maßnahme ausgetreten.

Quelle: Evaluierung der JASG Lehrgänge, KMU Forschung Austria, Wien 2006

IBA (Integrative Berufsausbildung)

Die integrative Berufsausbildung ist eine Berufsausbildung für benachteiligte oder behinderte Personen mit dem Ziel eines beruflichen Abschlusses und der Eingliederung in das Berufsleben. Entweder in:

  • einem Lehrberuf mit einer um bis zu zwei Jahren verlängerten Lehrzeitdauer (die Ausbildung schließt mit einer Lehrabschlussprüfung ab) oder
  • eine Berufsausbildung in einer Teilqualifikation eines Lehrberufes in einer Zeitdauer von ein bis drei Jahren. Die genaue Lehrzeit wird Ausbildungsvertrag festgelegt. In diesem Ausbildungsvertrag stehen die Teilqualifikationen (Fertigkeiten und Kenntnisse), die erlernt werden sollen.

Die Ausbildung wird mit einer Lehrabschlussprüfung abgeschlossen.




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