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Deine Rechte und Pflichten als Lehrling

Wie in jedem Rechtsstaat hast auch du als Lehrling deine Rechte und Pflichten die auf Gesetze oder Verordnungen basieren. Aber nicht nur du hast Rechte und Pflichten auch dein Arbeitgeber hat Solche. Falls du dich mal ungerecht behandelst fühlst, kannst du dich bei den verschiedensten Stellen erkundigen und auch beraten lassen.

Wie zum Beispiel:

Als Lehrling bist du automatisch Mitglied bei der Arbeiterkammer (AK). Dafür musst du keine Mitgliedschaft beantragen (die Arbeiterkammerumlage wird dir automatisch abgezogen). Die Mitgliedschaft verlierst du auch nicht, wenn du danach einmal arbeitslos wirst.

Auch der Österreichischen Gewerkschaftsbund (ÖGB) gibt Rechtsauskünfte. Der ÖGB ist aber ein Verein und diesen musst du vorher beitreten (Mitgliedsbeitrag).

TIPP: Es kommt bei einer Rechtsberatung meistens auf den konkreten Einzelfall an, ruf einfach vorher an und lass dir einen Termin bei einem Berater geben – das spart dir im Endeffekt mehr Zeit.

Lehrlings- und Jugendschutzstelle der AK Wien
Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien
1040 Wien, Prinz-Eugen-Straße 20-22
Telefon 501 65-205
Terminvereinbarung und telefonische Beratung: Mo – Fr 08:00 bis 15:45




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