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Berufsschulen

Hast du das 9. Schuljahr absolviert und willst du die Ausbildung in Form einer Lehre fortsetzen, so musst du einen Ausbildungsbetrieb finden und dich bei einer Berufsschule anmelden. Wenn du noch nicht volljährig bist muss dein Erziehungsberechtigter auch den Lehrvertrag unterschreiben.
Während der Lehrzeit ist der Besuch der Berufsschule verpflichtend.

Welche Berufsschule du besuchen wirst, ist abhängig vom gewählten Lehrberuf. Hier findest du nähere Infomationen über die Fülle an Lehrberufen.

In der Berufsschule werden in einem berufsbegleitenden Unterricht die grundlegenden theoretischen Kenntnisse vermittelt, die betriebliche Ausbildung gefördert und ergänzt, sowie die Allgemeinbildung erweitert.

Formen der Unterrichtsorganisation und Dauer der Berufsschule:

Der Unterricht in der Berufsschule kann so organisiert sein:

  • ganzjährig: d.h. mindestens einmal wöchentlich an einem Tag oder
  • lehrgangsmäßig: d.h. mindestens 8 Wochen hindurch oder
  • saisonmäßig: d.h. auf eine bestimmte Jahreszeit geblockt z.B.: 2 x 5 Wochen

Die Berufsschulen umfassen so viele Schuljahre, wie es der Dauer des Lehrverhältnisses entspricht. Je nach Lehrberuf beträgt die Zeit der Ausbildung zwei bis vier Jahre, in der Regel jedoch drei Jahre.

Lehrabschlussprüfung:

Nach Beendigung der Lehrzeit kannst du die Lehrabschlussprüfung ablegen. Damit wird festgestellt, ob du die im Lehrberuf erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse angeeignet hast und in der Lage bist, die dem Lehrberuf eigentümlichen Tätigkeiten selbst fachgerecht auszuführen.

Die Lehrabschlussprüfung gliedert sich in eine praktische und eine theoretische Prüfung und besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Hast du das Unterrichtsziel der letzten Klasse der Berufsschule erreicht (=positiv), so besteht die Prüfung nur aus dem Praxisteil.

Nach der erfolgreich abgelegten Lehrabschlussprüfung:

  • Zulassung zur Meisterprüfung und Befähigungsnachweisprüfungen
  • Zugang zur weiterführenden Bildung über Berufsreifeprüfung bzw. Studienberechtigungsprüfung als Voraussetzung für ein Studium an Hochschulen, Universitäten, Fachhochschulen, Kollegs und Akademien



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